Kündigung auf eigenen Wunsch: Wann, Wie und Warum?


Das Wort „Kündigung“ ist negativ behaftet. Es ist jedoch ein Unterschied, ob du vom Arbeitgeber entlassen wirst oder deinen Arbeitsplatz auf eigene Veranlassung hin verlässt. Tatsächlich lassen sich viele Gründe finden, warum der Beruf niederzulegen ist. Aber mit dieser getroffenen Entscheidung, stehen auch viele Fragen im Raum.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kündigung? Wie wird die Aufgabe des Berufs den Kollegen und Vorgesetzten verkündet? Und was wird anschließend mit sich angefangen? Wir werfen einen Blick auf diese schwerwiegende berufliche Entscheidung.

Aus diesen Gründen ist eine Kündigung sinnvoll!

Kündigen? In diesen beruflich unsicheren Zeiten schütteln Freunde und Verwandte den Kopf, wenn sie von deinen Plänen hören. Aber die folgenden Gründe können einen Abschluss am Arbeitsplatz sinnvoll machen.

  1. Fehlende Aufstiegschancen: KündigungDu bist ehrgeizig und erwartest mehr von deinem Beruf? Eine größere Herausforderung, mehr Abwechslung und nicht zuletzt ein höheres Gehalt? Vetternwirtschaft verhindert bisweilen einen Aufstieg. In manchen Unternehmen ist vielleicht das Maximum erreicht. Ehrgeizige Menschen ziehen weiter.
  2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Wird zu viel gearbeitet oder ist der Beruf zu stressig, so droht ein Burnourt. Vielleicht geht die Arbeit auf den Rücken oder auf die Psyche. Ist zu wenig zu tun, wird sogar der Boreout zum Problem. Eine Kündigung verschafft die Möglichkeit einen Job zu suchen, welcher das eigene Wohlbefinden einbezieht.
  3. Fehlende Sicherheit: Ein Umkehrschluss bringt uns zu dieser Theorie. Eigentlich wird ein vermeintlich sicherer Job nicht gekündigt. Aber was, wenn der Arbeitsplatz nicht sicher ist. Vielleicht stehen Verhandlungen an oder es werden in naher Zukunft Mitarbeiter entlassen. Mit einem Wechsel geht hier auch die Zukunftssicherung einher.

Bestenfalls ist der nächste Job bei der Kündigung natürlich schon in deiner Tasche. Aber gerade bei gesundheitlichen Bedenken ist nicht zu lange zu warten. Ein Jobwechsel macht auch Sinn, um die Fahrtzeit zu verkürzen. Je weniger Zeit im Auto verbracht wird, desto mehr bleibt für die Familie oder Freizeit.

Wann und Wie ist eine Kündigung auszusprechen?

Bei einer ordentlichen Kündigung sind die vertraglichen Kündigungsfristen zu beachten. Alternativ ist im §622 BGB vermerkt, dass innerhalb von vier Wochen zum 15. Oder 30./31. eine Kündigung wirksam wird. Wird zum Ende des Monats gekündigt, muss der Eingang am 02. oder 03. Erfolgen. Beim Februar ist der Eingang zum 31. Januar nötig.

Eine außerordentliche Kündigung ist wirksam, sofern die abgesprochene Vergütung über einen längeren Zeitraum ausbleibt. Hier ist jedoch vorab eine Mahnung auszusprechen. Handgreiflichkeiten, Bedrohungen und Beleidigungen durch den Arbeitgeber sind ebenso ein Grund, wie Straftaten. Wurde ein besserer Job gefunden, ist dies hingegen kein Grund außerordentlich zu kündigen. Hier kommt nur die ordentliche Kündigung in Betracht.

Es ist wichtig ein Kündigungsschreiben einzureichen. Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung nicht erforderlich. Der Tag, zu welchem der Job niedergelegt wird, ist im Schreiben zu nennen. Bei falsch gesetzten Fristen verschiebt sich der Termin auf die gesetzlich nächste Möglichkeit. Da eine Kündigung erst Wirksamkeit erlangt, wenn sie beim richtigen Empfänger landet, ist dieser vorab zu ermitteln. Die persönliche Übergabe ist hier die sicherste Methode um die Kündigung fristgerecht einzureichen.

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