So kannst du beim Zweitstudium Studienkosten absetzen!


Studienkosten absetzen kann beim finanziellen Engpass Studienzeit eine wichtige Entlastung für dein Konto darstellen. Leider ist es nicht grundsätzlich möglich die Studienkosten abzusetzen. Beim Zweitstudium hingegen sollte diese Form der Steuererleichterung voll ausgenutzt werden. Wir schlüsseln das komplizierte Steuerrecht in Bezug auf das Studium hier übersichtlich auf.

Studienkosten absetzen – Erst- oder Zweitstudium?

Beim Zweitstudium Steuern absetzenTatsächlich können beim Erststudium ebenfalls Steuern abgesetzt werden. Allerdings handelt es sich hier um einen Wert in Höhe von 6.000 Euro pro Jahr, zu denen Studienkosten im Bereich der Sonderausgaben abgesetzt werden können. Leider kommt diese Regelung nur den wenigsten Studenten zugute.

Der Verdienst reicht nicht aus, um diese steuerliche Erleichterung nutzen zu können. Bei den Werbungskosten wäre es möglich den notwendigen Betrag anzusparen. Bei den hier vorliegenden Sonderkosten ist es hingegen nicht möglich, diese auch später geltend zu machen. Der Grundfreibetrag für den Verdienst von Studenten liegt bei 8.004 Euro. Mehr verdient ein Student selten. Eine große Steuerersparnis kann beim Erststudium daher nicht erreicht werden.

Studienkosten absetzen – Zweitstudium eindeutig bevorteilt?

Wenn du deine Kosten für das Zweitstudium absetzen möchtest, dann solltest du die Quittungen und Rechnungsbelege akribisch sammeln. Denn vor dem Finanzamt muss jede Ausgabe belegt werden können. Besonders bei privaten Hochschulen kann hierbei ein stattlicher Betrag zusammenkommen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.

Angenommen die monatliche Belastung für das Studium beträgt 450 Euro und die Studienzeit ist auf vier Jahre angelegt. Bei drei Monaten Semesterferien pro Jahr verbleiben für die gesamte Studiendauer 36 Monate. Insgesamt käme allein durch die Studiengebühren ein Betrag in Höhe von 16.200 Euro zusammen. Eine jährliche Belastung von 4.050 Euro wäre die Folge.

Das Beispiel soll nur die potentielle Höhe verdeutlichen. Und diese ist noch nicht umfassend genug. Denn bei einem Studium werden nicht nur Ausgaben für Gebühren fällig. Weiterhin ist es möglich folgende Studienkosten absetzen zu lassen.

  • Fahrtkosten (Bahncard, Benzin, etc.)
  • Arbeitsmittel (Schreibblöcke, Stifte, Lexika, etc.)
  • Literatur
  • Wohnungskosten

Im Gegensatz zum Erststudium, wo sich der steuerliche Abzug auf Sonderausgaben beschränkt, wird dieser im Zweitstudium zu Werbungskosten aufgewertet. Laut diversen Urteilen des Bundesgerichtshofes werden die Kosten für eine zweite Ausbildung als vorweggenommene Werbungskosten gewertet und können sich somit auch noch nachträglich als steuerliche Erleichterung erweisen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Studienkosten absetzen zu können?

Natürlich ist die Absetzungsfähigkeit der Steuern an Bedingungen geknüpft. Zunächst ist es wichtig, dass während der Studienzeit eine Steuererklärung abgegeben wird. Das Finanzamt muss einen Verlust feststellen. Dieser kann später mit dem erzielten Einkommen verrechnet werden.

Bei einem zu geringen Verdienst im ersten Berufsjahr kann der potentielle Effekt beim Studienkosten absetzen jedoch nicht zum Tragen kommen. Der zuvor festgestellte Verlust reicht vielleicht nicht aus, um das zu versteuernde Einkommen aufzufangen. Einen Teil des Verlustvortrages kann noch mit in das zweite Berufsjahr genommen werden.

Studenten sollten daher, besonders wenn Verluste während des Studiums erwirtschaftet werden, eine Steuererklärung abgeben um im Nachhinein einen Vorteil aus dieser Lage zu ziehen. Aber auch wenn du auf eine Lohnsteuerkarte arbeitest, ist eine Steuererklärung sinnvoll. Schließlich wird die Lohnsteuer abgezogen. Über die Steuererklärung können Kosten in entsprechender Höhe gegengerechnet werden.

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10 Responses to So kannst du beim Zweitstudium Studienkosten absetzen!

Andreas Reuter am 4. Juni 2015 um 14:54

Kommentar:
irgendwoher muss das Geld für Studiogebühr, Wohnung (da das Studium meiner Stieftochter im Ausland ist, sie ist 25 Jahre alt) ja herkommen. Wir als Eltern bezahlen die Wohnung und den Unterhalt. Meine Stieftochter verdient nichts dazu.
Frage: Was ist hier steuerlich absetzbar aus Sicht der Steuererklärung der Eltern?

    topcorrect am 18. August 2015 um 07:50

    Guten Tag Herr Reuter,
    aus Sicht der Eltern ist hier leider sehr wenig absetzbar. Aber Ihre Tochter kann die Kosten des Studiums absetzen. Deshalb sollten Sie jeden Beleg aufbewahren, und, sobald Ihre Tochter etwas verdient, diesen anrechnen lassen.
    Mit herzlichem Gruß
    Stefan von topcorrect

      Micha am 22. März 2016 um 00:04

      Studiengebühren auch absetzbar, wenn die Gebühren vom Konto der Eltern bezahlt wurden?

        topcorrect Technik am 19. Juni 2016 um 18:01

        Guten Tag Micha,
        ja, Studiengebühren sind auch dann absetzbar. Besten Gruß, Stefan von topcorrect

Fabian S am 31. August 2015 um 21:32

Ich studiere in Wien, komme aber aus Deutschland. Mein Vater ist laut Mietvertrag Hauptmieter meiner Wohnung (wohnen tut er nicht hier), da er die Wohnung bezahlt. Kann ich die Kosten der Wohnung dennoch steuerlich absetzen? Falls ja, was muss ich beachten?

Peter am 23. Juni 2016 um 13:16

Tochter hat eigene Wohnung am Studienort (Masterstudium), da 200 km vom Elternhaus entfernt. FA sagt, die Mietaufwendungen können nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn am Heimatort ein eigener Hausstand unterhalten wird…ist das korrekt? Schließlich hat sie im Elternhaus nur ein eigenes Zimmer und bis zum Studienbeginn kein Einkommen, kein eigener „Hausstand“. Die ganze Regelung mit vorweggenommen Werbungskosten für das Masterstudium wäre dann doch unsinnig?

Sunny am 29. Juli 2016 um 10:36

Guten Tag,
ich mache gerade ein Zweitstudium aufgrund von eingetretener BU. Das Finanzamt hat dieses als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben eingeordnet. Da ich Rente bekomme- wäre es besser, diese als Werbungskosten abzusetzen und zu widersprechen?

Johannes am 26. Oktober 2016 um 17:14

Guten Tag,

ich habe bereits einen Bachelor-Studiengang erfolgreich absolviert. Jetzt habe ich aber festgestellt, dass ich damit nicht weiterkomme, deshalb möchte ich etwas anderes studieren, also quasi ein Zweistudium in einem ganz anderen Bereich. Kann ich in diesem Fall auch die Studienkosten absetzen? Oder muss die zweite Ausbildung mit der ersten in irgendeiner Art und Weise in Verbindung stehen?

Mit freundlichen Grüßen
Johannes

H. Maier am 22. Dezember 2016 um 13:11

Wie werden bei einem Zweitstudium die monatlichen Unterhaltszahlungen der Eletrn (sie sind bis zum 27. Lebensjahr unterhaltspflichtig) berücksichtigt, wenn das Kind eine Steuererklärungs abgibt, um einen Verlustvortrag zu erhaaltenß

Julia am 6. April 2017 um 15:32

Die letzte Frage würde mich auch interessieren :) Ich habe im Alter von 25 ein Zweitstudium angefangen, und arbeite nun und möchte mein Zweitstudium von der Steuer absetzen. Mein Vater von dem ich jeden Monat Unterhalt bekommen habe hat die extra Kosten für mich als Studierende als „besonderer Unterhaltsaufwand“ selber von der Steuer abgesetzt (ich glaube circa 8000Euro pro Jahr sind möglich). Bedeutet das für mich dass ich meine Zweitstudienkosten jetzt nicht mehr von der Steuer absetzen kann?
Vg und Danke, Julia

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  • Aktenordner mit der Beschriftung Steuer: © Zerbor - Fotolia.com

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