Während der Studienzeit finden viele Prüfungen statt, so dass ein „durchgefallen“ gar nicht unwahrscheinlich ist. Problematisch wird es erst, wenn eine Wiederholung nicht mehr möglich ist. Auch hier stehen dir als Studenten mehrere Möglichkeiten offen. Hier sind einige Konsequenzen, die du aus einer durchgefallenen Prüfung ziehen solltest.
Erste Versuch – In der Prüfung durchgefallen!
Eine Prüfung kann eine Klausur, aber auch eine Hausarbeit sein. Wer durchgefallen ist, der sollte seine eigenen Fehler analysieren.
- Akteneinsicht verlangen – Für gewöhnlich ist es möglich seine Prüfungsunterlagen einzusehen. Diese können durchgesehen werden. Notizen dürfen grundsätzlich angefertigt werden. Bisweilen ist es sogar erlaubt sich die Unterlagen zu kopieren.
- Fehler analysieren – Welche Fehler wurden begangen? Ist hier ein Schema zu erkennen? Die ehemaligen Schwächen sollten durchs Lernen zu den neuen Stärken gemacht werden.
- Prioritäten setzen – Vier Klausuren in einer Woche? Für dich als Studenten nicht ungewöhnlich. Gerade wer über das Semester verteilt nur wenig getan hat und sich kurzfristig auf die Prüfungen vorbereitet, wird vielleicht überfordert sein. Vielleicht ist es sinnvoller eine Prüfung zu schieben, als sich zu übernehmen.
- Lehrkörper sprechen – Nachdem eine Klausur in den Sand gesetzt wurde, kann mit dem Lehrkörper über die Arbeit gesprochen werden. Hier sollte jedoch keine Anklage vorgenommen werden. Vielmehr ist es wichtig nach Methoden zu fragen, wie man sich weiter verbessern kann. Bei durchgefallenen Hausarbeiten ist ein enger Kontakt zum ehemaligen und neuen Betreuer ebenfalls unerlässlich.
Die Anzahl der möglichen Wiederholungen ist von der Prüfungsordnung abhängig. Für gewöhnlich darf ein Fehlversuch einmal, oftmals auch zweimal wiederholt werden.
Letzter Versuch – In der Prüfung durchgefallen!
Wer seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat und keinen Versuch mehr offen hat, der ist endgültig durchgefallen. Die Zukunft, auch als Student, muss damit aber nicht vorbei sein.
- Widerspruch/Überdenkungsverfahren/Klage – Wer mit seiner Beurteilung nicht einverstanden ist, der kann auch innerhalb des Studiums den Rechtsweg beschreiten. Das Überdenkungsverfahren ist ein internes Kontrollsystem, wo die inhaltliche Bewertung der Arbeit überprüft wird. Schon hier muss jedoch ein nachvollziehbarer Einwand erhoben und begründet werden. Der Widerspruch und die Klage stehen als letzte Rechtsmittel offen.
- Wechsel des Studienfaches – Innerhalb derselben Hochschule werden unterschiedliche Studienrichtungen angeboten. Da sich die Fächer teilweise und oftmals sogar größtenteils überschneiden, kann ein Wechsel zu einem schnellen Studienerfolg führen. Die durchgefallene Prüfung hätte hier nur wenig „Schaden“ angerichtet, was den zeitlichen Ablauf betrifft.
- Wechsel der Hochschule – Wer in seiner Prüfung durchgefallen ist, der kann auch zu einer anderen Hochschule wechseln und versuchen dort das gleiche Studienfach zu belegen. Hier geht lediglich die Zeit verloren, welche der Wechsel des Standortes, inklusive Wartezeit, benötigt.
Der Wechsel des Studienfaches oder der Hochschule nach einer nicht bestandenen Prüfung wird jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. Die aktuelle Hochschule kann dies beispielsweise verweigern, wenn beim neuen Studienfach dieselbe Prüfung verlangt wird, wo du als Student schon durchgefallen bist.
Eine andere Hochschule kann die Aufnahme auch dann verweigern, wenn das gleiche oder ein anderes Fach belegt werden soll, aber ähnliche oder gleiche Anforderungen an den Studenten gestellt werden. Im Zweifel kann sicherlich ein Beratungsgespräch vereinbart werden, wenn in einer Prüfung endgültig durchgefallen wurde.