Neben den üblichen Übersetzungen einfacher Texte gibt es auch noch sogenannte ‚beglaubigte Übersetzungen‘. Was genau das ist und wie du ein solches Dokument bekommst, erklären wir dir in diesem Artikel.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wofür brauche ich sie?
Beglaubigte Übersetzungen schließen ein, dass sie an die Normen der Behörden des Landes angepasst sind, für das sie ausgestellt wurden. Dies schließt beispielsweise Dokumente wie Zeugnisse, Geburtsurkunden, Führerscheine, polizeiliche Führungszeugnisse, u.v.m. ein. Solche Übersetzungen werden also hauptsächlich für den (längeren) Aufenthalt in einem anderen Land oder die Bewerbung benötigt. Wichtig ist vor allem, zwischen dem eigentlichen Dokument und der Übersetzung zu unterscheiden. Oft wird sowohl eine amtlich beglaubigte Kopie des Originaldokuments und eine beglaubigte Übersetzung im Original verlangt.
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Was macht eine gute beglaubigte Übersetzung aus?
Zur besseren Übersichtlichkeit, unterscheiden wir hier zwischen Kopien des Dokuments und der Übersetzung:
2.1 Die beglaubigte Kopie des Originaldokuments
I.d.R. werden direkt bei Ausstellung eines Zeugnisses mehrere amtlich beglaubigte Kopien beigelegt. Soll ein anderes Dokument vervielfältigt werden, wendet man sich am Besten direkt an die Behörde, welche es ausgestellt hat. Bei den Kopien sollte darauf geachtet werden, dass der Dienststempel und die Unterschrift original vorhanden sind. Für mehrseitige Dokumente gelten bestimmte Regelungen. Einen guten Überblick über sämtliche Anforderungen bietet dieses PDF.
2.2 Die beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments
Geht man von Deutschland als ‘Zielort’ aus, so müssen englische – und selbstredend deutsche – Dokumente nicht übersetzt werden. Eine Übersetzung von amtlichen Dokumenten o.Ä. dürfen nur vereidigte Übersetzer vornehmen! Diese sind richterlich dazu berechtigt, eine Beglaubigung (in diesem Fall für die Übersetzung) auszustellen. Einer der führenden deutschen Anbieter dieser Dienstleistung ist
lingoking.de. Dienstsiegel können in den meisten Fällen von den Übersetzern direkt angebracht werden. Oft benötigt ein offizielles Dokument aber auch spezielle Siegel oder Apostillen. Diese müssen anderweitig ausgestellt werden, durch:
- Schulen/Hochschulen im Heimatland
- zuständige Ministerien im Heimatland
- diplomatische Vertretungen der BRD im Heimatland
- Kulturabteilungen der Botschaft des Heimatlandes
- befugte Notare des Heimatlandes
Privatpersonen, Rechtsanwälte, Pfarrämter und nicht vereidigte Übersetzer dürfen keine beglaubigte Übersetzung vornehmen/anerkennen.
2.3 Ausnahmen
- Einige Dokumente aus dem Vereinigten Königreich müssen notariell beglaubigt werden, da Hochschulen dort keine solchen Beglaubigungen ausstellen.
- Iranische Dokumente müssen i.d.R. von der deutschen Botschaft in Teheran beglaubigt werden.
- Chinesische Dokumente müssen mit einem roten Rundsiegel der Institution oder des Notars versehen sein
- Apostillen werden vereinzelt gefordert und müssen meistens auch gesondert beantragt werden.
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