Auslands-BAföG: So wird das Auslandsstudium zum Erfolg


Auslands-BAföG wird von diversen Auslandsämtern bewilligt oder abgelehnt. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine finanzielle Unterstützung, welche dir vom Staat für das Studium im Ausland gewährt wird. Bereits seit 1971 fördert das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die Bildung von jungen Frauen und Männern.

Welches Amt für deinen Antrag zuständig ist, kann über eine entsprechende Regionsübersicht der offiziellen BAföG-Seite nachgeschlagen werden. Du bist berechtigt Ausbildungsförderung im Zuge eines Studiums, eines Praktikums oder einer schulischen Ausbildung zu beantragen.

Welche Bedingungen müssen für Auslands-BAföG erfüllt sein?

Auslands-BAföGWenn du dein Studium innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz absolvierst, so wird eine Unterstützung bei einer Mindestdauer von zwei Jahren gewährt. Es muss sich hierbei um die Teilnahme an einer Fachschule, einer Akademie oder Hochschule handeln. Deine Förderungsdauer läuft vom Beginn der Ausbildung bis zum Abschluss im Ausland.

Für deine Förderung ist es nicht notwendig, die gesamte Ausbildung im Ausland zu verbringen. Auch eine Zusammenarbeit über die Grenzen von Deutschland hinweg ermöglicht das Beziehen von Auslands-BAföG. Hierbei wird jeweils die Dauer des Aufenthalts in der fremden Nation zu Bildungszwecken gefördert.

Wenn du einen Auslandaufenthalt, jenseits der EU, während einer Ausbildung in Deutschland anstrebst, so steht ein Förderungsjahr zur Verfügung. Die Länge wird bei Vorliegen besonderer Gründe auf zwei Jahre erweitert. Diese Variante wird von der Gesetzgebung nur geduldet, wenn die Fortführung der Ausbildung im entsprechenden Land dem Studienerfolg dienlich ist.

Um Auslands-BAföG zu erhalten, muss der Aufenthalt zumindest sechs Monate umfassen. Bei einem Studium kann die Dauer auf ein Semester reduziert werden. Für die Bewilligung müssen Kenntnisse der Landessprache vorliegen, um dem Unterricht zu folgen.

Wie hoch fällt das Auslands-BAföG aus?

Das genehmigte Auslands-BAföG wird nach bestimmten Kriterien festgelegt. Diese bestimmen die Höhe der finanziellen Unterstützung.

  • Studiengebühren: Die Höhe der Studiengebühren wird bis zu einem Maximalbetrag von 4.600 Euro, für die Dauer von maximal einem Jahr, angerechnet.
  • Kosten für die Reise: Innerhalb von Europa werden Fahrtkosten von 250 Euro jeweils für die Hin- und Rückfahrt bewilligt. Außerhalb von Europa erhöht sich dieser Satz auf 500 Euro je Strecke. Schüler können in Härtefällen zweifach hin- und zurückfahren. Die Sätze liegen hier ebenfalls bei 250 Euro innerhalb und 500 Euro außerhalb von Europa.
  • Zusatzkosten: Werden weitere Kosten für deine Krankenversicherung fällig, so kann das Auslands-BAföG diese in der Höhe des Zuschlages übernehmen. Die ursprünglichen Gebühren sind weiterhin selbstständig zu tragen.
  • Lebenshaltungskosten: Hier können keine pauschalisierten Angaben gemacht werden. Je nach Nation können hier für ein Auslandsstudium außerhalb der EU und Schweiz Zuschläge in unterschiedlicher Höhe anfallen.
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Bildquellen

  • Auslands-BAföG: Fotolia: dessauer

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